Doch kein neues Schulgesetz? Schulen in freier Trägerschaft stehen im winterlichen Regen.

Doch kein neues Schulgesetz?

Schulen in freier Trägerschaft stehen im winterlichen Regen

Die unterzeichnenden Schulträger und Verbände erwarten nach jahrelangen Vorgesprä-chen und der erfolgten inhaltlichen Klärung, dass die Politik zu ihrem Wort steht. Die ange-kündigte Schulfinanzierungsnovelle der Koalitionsfraktionen zur Verbesserung der Schulfi-nanzierung der freien Schulen wird im Jahr 2025 nicht mehr verabschiedet. Trotz der ein-deutigen Beschlusslage im Bildungsausschuss wurde die Befassung im Hauptausschuss dreimal verschoben. Damit ist die endgültige Beschlussfassung des Gesetzes bis auf wei-teres blockiert.

Mit Hinblick auf die Zuschläge für die Inklusion und die Unterstützung von wirtschaftlich be-nachteiligten Familien, die von den unterzeichnenden Schulträgern und Verbänden aus-drücklich begrüßt werden, benötigen die Schulen eine schnelle Beschlussfassung des Ge-setzes im Januar 2026, damit die notwendigen Verfahrensfragen in Hinblick auf die Umset-zung in 2027 verfahrenssicher beraten und geregelt werden können.

„Damit gehen die Schulträger in eine ungewisse Zukunft und haben keinerlei Planungssi-cherheit für das Kalenderjahr 2026. Durch die Verschiebung des Gesetzes sind die Verbes-serungen für die Schulen in freier Trägerschaft, wie die Anpassung der Zuschüsse in Berlin-Ost auf das Westniveau (ca. +2,5%), die verbesserten Schulzuschussregelungen für die berufliche Schulen sowie die Verkürzung der Wartefrist stark gefährdet“, erklärt Torsten Wischnewski, Stellvertretender Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin. „Auch die für 2027 vorgesehene Änderungen bei Schulgeldern, Ausgleichszahlungen und Inklusionsfinanzierung wären dann vom Tisch.“

In diesem Jahr wurden die Zuschussbescheide erst im November und Dezember verschickt, einzelne Schulen haben ihre Bescheide bisher immer noch nicht erhalten.

Hierzu erklärt Eva-Maria Kopte, Vorstandsvorsitzende der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO: „So kann es nicht weitergehen. Wir Schulträger stehen im winterlichen Regen. Mit der Gesetzesnovelle wurde uns eine schnellere und verlässlichere Bescheiderteilung der Zuschüsse versprochen. Das Ergebnis ist nun, dass aufgrund der vorgesehenen Ge-setzesnovelle keine vorläufigen Bescheide für das Jahr 2026 ausgefertigt wurden. So darf das Land Berlin nicht mit ca. 55.000 Schülerinnen und Schülern im allgemeinbildenden und beruflichen Bereich der Schulen in freier Trägerschaft umgehen.“

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Eva-Maria Kopte, Vorständin Evangelische Schulstiftung in der EKBO, 0175 1836177

Torsten Wischnewski, Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin, 0172 2870889

Unterzeichnende: Canisius Kolleg, DaKS e.V., Erzbistum Berlin, Evangelische Schulstiftung in der EKBO, LAG der Waldorfschulen, Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.

Berlin, 18.12.2025

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